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Allgemeine Geschäftsbedingungen der education downunder GmbH
Unsere Dienstleistung ist die Vermittlung von Schulverträgen zwischen Schülern bzw. deren gesetzlichen Vertretern und der von den Eltern ausgesuchten Gastschule in Australien oder Neuseeland im Rahmen eines Auslandsschuljahres (High School Year).

Wir arbeiten mit sehr guten Schulen zusammen, die wir persönlich gut kennen und sorgfältig ausgewählt haben. Schüler und Schülerinnen bzw. deren Eltern werden von uns über alle Fragen des Aufenthaltes sowie der Unterrichts-angebote der Gastschule informiert und beraten. Anschließend schlagen wir eine geeignete Schule für den Bewerber/in vor.

Sind die gesetzlichen Vertreter und die Schüler/innen mit dem Vermittlungsangebot einverstanden, legen wir den gesetzlichen Vertretern des Schülers einen entsprechenden Beratungs- und Vermittlungsvertrag vor. Unmittelbar nach dessen Unterzeichnung wird unsere Beratungsgebühr in Höhe von Euro 1550,- (incl. MWSt) fällig. Spätestens zu diesem Zeitpunkt benötigen wir eine Kopie des letzten Jahreszeugnisses bzw. der letzten beiden Halbjahreszeugnisse sowie eine Referenz des Englischlehrers.

Unmittelbar nach Eingang der Beratungsgebühr auf unserem Geschäftskonto stellen wir den/die Schüler/in mit den Unterlagen (Zeugnisse, Bewerbungsbogen und Referenzen) an der gewählten Schule vor.
Bietet die Schule dem/der Bewerber/in einen Platz an, teilt sie ihm/ihr schriftlich die entstehenden Kosten für Schulgebühr, Unterkunft und sonstige Kosten für den gewünschten Zeitraum mit.

Die Eltern zahlen diesen Betrag direkt an die Schule. Nach Eingang der Zahlung stellt die Schule eine Aufnahmebescheinigung ( Letter of Offer ) aus, die für die Beantragung eines Visum notwendig ist.
Die Schüler müssen das erforderliche Visum beim Konsulat des jeweiligen Landes selbst beantragen. Wir leisten dabei Hilfestellung , geben dazu nützliche Infomationen und stellen außerdem die Adressen des jeweiligen Konsulates zur Verfügung.

In Australien und Neuseeland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Overseas Students (ausländische Gastschüler) über landeseigene Krankenversicherungen versichert werden müssen.
Entsprechende Informationen über Umfang der jeweiligen Versicherung und deren Kosten sowie Antragsformulare stellen wir rechtzeitig zur Verfügung. Ein entsprechender Versicherungsvertrag muss aber vom Schüler bzw. seinem gesetzlichen Vertreter selbst abgeschlossen werden.
Auf Wunsch informieren wir unsere Kunden auch gern über sinnvolle Reisezusatzversicherungen und kostengünstige Anbieter.

Die Flüge müssen von unseren Kunden im Reisebüro ihrer Wahl selbst gebucht werden. Gern vermitteln wir den Kontakt zu ortsnahen Reisebüros, die sich auf Reisen nach Australien bzw. Neuseeland spezialisiert haben.

Sollten wir nicht in der Lage sein, einen Schulplatz mit Unterkunft anbieten zu können, verpflichten wir uns, die volle Vermittlungsgebühr zurück zu zahlen.
 
 
 
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